Außerdem ist gesetzlich verankert, dass einem Produkt ausschließlich ungefährliche Stoffe zugesetzt werden dürfen, wenn diese für die Herstellung unbedingt notwendig sind. Daneben darf der Einsatz eines Lebensmittelzusatzstoffes den Verbraucher nicht irreführen, sondern muss ihm einen Nutzen bringen. Wann Täuschung der Fall ist, wird übrigens wiederum in einer anderen Verordnung definiert.

Kennzeichnung der Zusatzstoffe


Lebensmittelzusatzstoffe müssen gekennzeichnet werden. Um sie europaweit einheitlich zu deklarieren, werden sie mithilfe der sogenannten E-Nummer landessprachenunabhängig in verschiedene Kategorien eingeteilt. Unterschieden wird zwischen

  • Farbstoffen,
  • Süßungsmitteln
  • und derGruppe der „anderen Zusatzstoffe“, beispielsweise Verdickungsmittel, Säuerungsmittel, Geschmacksverstärker oder Emulgatoren.

Viele der über 300 zugelassenen Zusatzstoffe lassen sich einer Kategorie nicht eindeutig zuordnen, da sie mehr als eine Funktion erfüllen. So lässt sich beispielsweise Cellulose mit der E-Nummer 460 zu den Füllstoffen, Trennmitteln, Verdickungsmitteln und den Stabilisatoren zählen.

Deklaration der Lebensmittelzusatzstoffe


Auf verpackten Lebensmitteln müssen alle zugesetzten Stoffe in der Zutatenliste unter Angabe ihrer Funktionsklasse und ihres Namens oder der jeweiligen E-Nummer genannt werden.

Wie nicht verpackten Lebensmitteln zugesetzte Stoffe deklariert werden müssen, ist im EU-Recht nicht einheitlich verankert. Deutsche Gesetze sehen aber feste Formulierungen vor, zum Beispiel:

  • Schilder in der Nähe der offenen Ware
  • genaue Angaben der Lebensmittelzusatzstoffe in für alle Konsumenten zugänglichen Büchern
  • Fußnoten auf Speisekarten
  • Aushänge in Mensen und Kantinen

Zusatzstoffe, die bei der Produktion beispielsweise als Hilfsmittel oder Trägerstoff zum Einsatz kommen, im Endprodukt aber nicht mehr zu finden sind, müssen übrigens nicht deklariert werden. So werden beispielsweise einige Säfte und Weine während ihrer Herstellung mit tierischer Gelatine geklärt. Auf der Zutatenliste des abgefüllten Getränkes muss diese jedoch nicht genannt werden, weil sie im Endprodukt nicht mehr vorkommt.

Hätten Sie's gewusst?

Die meisten Zusatzstoffe finden sich übrigens in stark verarbeiteten Lebensmitteln wie beispielsweise Fertiggerichten. Wer möglichst wenige Lebensmittelzusatzstoffe zu sich nehmen will, der bereitet seine Mahlzeiten im besten Fall aus frischen Zutaten selbst zu. So sieht es auch eine ausgewogene vegane Ernährung vor. Dass als tierproduktfrei erachtete Zusatzstoffe in industriell hergestellten Lebensmitteln nämlich tatsächlich vegan sind, ist nicht garantiert.

Vegan, nicht vegan oder potentiell nicht vegan? Zusatzstoffe tierischer Herkunft


Selbst umfassende, tiefgründige Recherchen geben keinen vertrauenswürdigen Einblick in den Dschungel der Zusatzstoffe. Offizielle, verlässliche Angaben über tierische Zusatzstoffe in Lebensmitteln existieren nicht: Bei potentiell nicht veganen Zusatzstoffen bleibt meist nur die Produktanfrage beim jeweiligen Hersteller. Bis auf wenige, garantiert tierische Zusatzstoffe ist der Großteil in der Regel aber pflanzlichen Ursprungs.

Als gutes Beispiel dienen Fettsäuren: Aus chemischer Sicht sind tierische und pflanzliche Fette gleich aufgebaut. Sie müssen vom Hersteller in der Liste der Zusatzstoffe zwar deklariert, nicht aber näher definiert werden. Unter Umständen werden Fettsäuren bei der Produktion aus tierischen Produkten isoliert, in der Regel kommen aus Kostengründen aber billigere Pflanzenfette wie Soja-, Mais- oder Rapsöl zum Einsatz.

Die E-Nummern-Liste


Folgende Tabelle basiert auf umfangreichen Recherchen und Vergleichen verschiedener Zusammenstellungen potentiell nicht veganer Lebensmittelzusatzstoffe. Das bedeutet: In der Regel sind diese Zusatzstoffe rein pflanzlichen Ursprungs, tierische Bestandteile können aber nicht garantiert ausgeschlossen werden. Rot markierte Zusatzstoffe sind tierischer Herkunft und somit nicht für die vegane Ernährung geeignet.

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E-NummerBezeichnungAnmerkung
E 101RiboflavinVitamin B2, Farbstoff, kann aus Molke extrahiert werden
E 120Cochenille, KarminsäureRoter Farbstoff aus getrockneten Scharlach-Schildlaus-Weibchen, beispielsweise in roter Marmelade, alkoholischen Getränken oder Lippenstiften
E 153PflanzenkohleRein pflanzlich, teils wird Tierkohle aber missverständlich als Pflanzenkohle verkauft
E 270MilchsäureSäuerungs- und Konservierungsmittel, beispielsweise in Süßwaren, Sauerkonserven oder Fruchtnektar
E 304Fettsäureester der Ascorbinsäure: Ascrobylpalmitat und AscorbylstearatAntioxidationsmittel, Emulgatoren und Stabilisatoren
E 322LecithinAntioxidationsmittel, Emulgator, Mehlbehandlungsmittel, Schaumverhüter, Stabilisator, beispielsweise in Margarine, Mayonnaise, Kuchen, Keksen oder Schokoladenerzeugnissen; kann sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs sein
E 325NatriumlactatNatriumsalz der Milchsäure, Festigungsmittel, Säureregulator, Schaumverhüter, Schmelzsalz, beispielsweise in Konfitüren, Marmeladen oder Weißbrot
E 326KaliumlactatKaliumsalz der Milchsäure, Funktionsklasse und Vorkommen siehe E 325
E 327CalciumlactatCalciumsalz der Milchsäure, Funktionsklasse und Vorkommen siehe E 325
E 422GlycerinGrundbaustein aller Fette, Feuchthaltemittel, beispielsweise in Kaugummi, Überzügen oder Schoko- und Kakaoerzeugnissen
E 432Polyoxyethylensorbitanmonolaurat (Polysorbat 20)Emulgator, Komplexbildner, Stabilisator, aus Sorbit und Fettsäuren synthetisch hergestellte Verbindung, beispielsweise in Backfetten, Speiseeis, Süßspeisen, Soßen, Suppen oder Kaugummi
E 433Polyoxyethylensorbitanmonooleat (Polysorbat 80)Funktionsklassen, Herstellung und Vorkommen siehe E 432
E 434Polyoxyethylensorbitanmonopalmitat (Polysorbat 40)Funktionsklassen, Herstellung und Vorkommen siehe E 432
E 435Polyoxyethylensorbitanmonostearat (Polysorbat 60)Funktionsklassen, Herstellung und Vorkommen siehe E 432
E 436Polyoxyethylensorbitantristearat (Polysorbat 65)Funktionsklassen, Herstellung und Vorkommen siehe E 432
E 441Gelatinegewonnen aus tierischem Bindegewebe oder Tierknochen, in der Regel von Schweinen und Rindern
E 442Ammoniumsalze von PhosphatidsäurenEmulgatoren, Stabilisatoren, ausschließlich für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse zugelassen
E 445Glycerinester aus WurzelharzStabilisatoren, gleichmäßige Verteilung von Aromen in Getränken, Verhinderung des Absinkens von Trübstoffen, zugelassen für aromatisierte Getränke ohne oder einem Alkoholgehalt von max. 15 Prozent sowie für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten
E 470aNatrium-, Kalium- und Calciumsalze von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Schaummittel, Trennmittel, Überzugsmittel, Stabilisatoren, beispielsweise in Süßwaren, Kaugummi, Würfelzucker, Zwieback oder anderen Backwaren
E 470bMagnesiumsalze von SpeisefettsäurenTrägerstoffe, Trennmittel, Überzugsmittel, Emulgatoren, Schaummittel, beispielsweise in Backpulver oder Dekorzucker
E 471Mono- und Diglyceride von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Mehlbehandlungsmittel, Schaummittel, Schaumverhüter, beispielsweise in Backwaren, Sahneerzeugnissen, Konfitüre, Marmelade oder Schokoladenerzeugnissen
E 472aEssigsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Trägerstoffe, Überzugsmittel, Schaummittel, beispielsweise in Kuchen, Keksen, schaumigen Desserts, Suppen oder Soßen
E 472bMilchsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Mehlbehandlungsmittel, Stabilisatoren, Trägerstoffe, beispielsweise in Kuchen, Keksen, schaumigen Desserts oder Fertigbackmischungen
E 472cCitronensäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Komplexbildner, Trägerstoffe, Schaummittel, Antioxidationsmittel, Überzugsmittel, beispielsweise in Kuchen, Keksen, Brot, Desserts oder Speiseeis
E 472dWeinsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Schaumittel, Trägerstoffe, vorrangig in Backwaren
E 472eMono- und Diacteylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Schaummittel, beispielsweise in Backwaren, Margarine oder Desserts
E 472fGemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenFunktionsklassen und Vorkommen siehe E 472e
E 473Zuckerester von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Mehlbehandlungsmittel, beispielsweise in Süßspeisen, Süßwaren, Getränken oder Frischobst
E 474ZuckerglycerideFunktionsklassen und Vorkommen siehe E 473
E 475Polyglycerinester von SpeisefettsäurenEmulgatoren, Schaumverhüter, beispielsweise in Süßwaren oder Süßspeisen
E 476Polyglycerin-PolyricinoleatEmulgator, Stabilisator, ausschließlich für Salatsoßen, Schokoladenerzeugnisse, fettreduzierte Streichfette und Brotaufstriche zugelassen
E 477Propylenglycolester von SpeisefettsäurenEmulgatoren, beispielsweise in Süßwaren, Süßspeisen oder Zuckerwaren
E 479bThermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden von SpeisefettsäurenEmulgator, Schaumverhüter, Trennmittel, ausschließlich für Fettemulsionen zum Braten zugelassen
E 481Natriumstearoyl-2-lactylatEmulgator, Mehlbehandlungsmittel, beispielsweise in Süßspeisen, Süßwaren, Toastbrot, Knabbererzeugnissen auf Getreide- oder Kartoffelbasis oder Likören
E 482Calciumstearoyl-2-lactylatFunktionsklassen und Vorkommen siehe E 481
E 483StearyltartratEmulgator, Mehlbehandlungsmittel, beispielsweise in Desserts oder Backwaren
E 491SorbitanmonostearatEmulgator, beispielsweise in Süßspeisen, Süßwaren, Zuckerwaren oder Backhefe
E 492SorbitantristearatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 491
E 493SorbitanmonolauratFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 491
E 494SorbitanmonooleatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 491
E 495SorbitanmonopalmitatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 491
E 542Knochenphosphatgewonnen aus Tierknochen, beispielsweise als Rieselhilfe in Salz; ist in Deutschland nicht zugelassen
E 570FettsäurenTrägerstoffe, Trennmittel, Überzugsmittel, Emulgatoren, beispielsweise in Kaugummi oder (als Überzugsmittel von) Obst
E 585Eisen-II-lactatStabilisator, ausschließlich für das Schwarzfärben von grünen Oliven zugelassen
E 913LanolinWollwachs von Schafen

Vegan oder nicht vegan? Die Funktionsklasse der Geschmacksverstärker


Bei keinem anderen Lebensmittelzusatzstoff scheiden sich die Ernährungsgeister so stark wie bei der Funktionsklasse der Geschmacksverstärker. Während einige Quellen etwa annehmen, die Nummern E620 bis E625 könnten tierischen Ursprungs sein, gehen andere Rechercheergebnisse von einer rein tierproduktfreien Herstellung aus. Ähnlich verhält sich die Informationslage bei den übrigen E-Nummern der Gruppe der Geschmacksverstärker.

Je nach Konsequenz der veganen Ernährungs- und Lebensweise muss aber individuell entschieden werden, ob betroffene Lebensmittel verzehrt werden dürfen oder nicht.

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E-NummerBezeichnungAnmerkung
E 620GlutaminsäureGeschmacksverstärker, beispielsweise in Suppen, Soßen, Fertiggerichten oder Knabberartikeln
E 621MononatriumglutamatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 622MonokaliumglutamatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 623CalciumdiglutamatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 624MonoammoniumglutamatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 625MagnesiumdiglutamatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 626GuanylsäureFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 627DinatriumguanylatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 628DikaliumguanylatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 629CalciumguanylatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 630InosinsäureFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 631DinatriuminosinatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 632DikaliuminosinatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 633CalciuminosinatFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 620
E 634Calcium-5'-ribonucleotidGeschmacksverstärker, beispielsweise in Fertiggerichten oder Getränken
E 635Dinatrium-5'-ribonucleotidFunktionsklasse und Vorkommen siehe E 634
E 640Glycin und dessen NatriumsalzeGeschmacksverstärker, beispielsweise in Süßstofftabletten, Suppen oder Soßen
E 901Bienenwachs, weiß und gelbFüllstoff, Trägerstoff, Trennmittel, Überzugsmittel, beispielsweise in Schokolade, Süßwaren, Nüssen, Kaffeebohnen, Nahrungsergänzungsmitteln oder als Überzugsmittel von Äpfeln, Birnen, Ananas, Melonen, Zitrusfrüchten und Pfirsichen
E 904SchellackÜberzugsmittel, Ausscheidungen von Gummischildläusen
E 920L-CysteinAminosäure, Mehlbehandlungsmittel, Backtriebmittel, vorrangig in Backwaren
E 966LactitSüßungsmittel, beispielsweise in Süßspeisen, Süßwaren, Senf, Soßen oder Kaugummi; wird aus Lactose (Milchzucker) gewonnen
E 1105LysozymKonservierungsstoff, ausschließlich für Hart- und Schnittkäse zugelassen
E 1517Glycerindiacetat (Diacetin)Trägerstoff für Aromen
E 1518Glycerintriacetat (Triacetin)Trägerstoff, ausschließlich für Aromen und Kaugummis zugelassen

Alle Angaben sind ohne Gewähr, da sie aufgrund der schlechten Quellenlage auf umfangreicher, eigenständiger Recherchearbeit beruhen.

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